ORF-Beitrag ab 1.1.2024 - Unternehmen - Anmeldung bei der ORF-Beitragsservice
Aktuell besteht eine gewisse Verunsicherung, ob sich Unternehmen, die im Vorjahr Kommunalsteuer entrichtet haben, für den ab 1.1.2024 gültige ORF-Beitrag „anmelden“ müssen.
Hierzu findet man auf der relevanten Seite der ORF-Beitragsservice GmbH folgenden Eintrag, der dies verneint:
Welche Betriebe sind beitragspflichtig?
Ab dem Jahr 2024 fällt der ORF Beitrag für jene Unternehmen an, die im Vorjahr Kommunalsteuer Kommunalsteuerpflichtig
waren. Laut Gesetz erhält die ORF- Beitrags-Service GmbH die für die Berechnung des ORF Beitrags notwendigen
Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Die Höhe der Zahlungsaufforderung ergibt sich aus
der gesetzlich festgelegten Staffelung der Kommunalsteuer pro Gemeinde und werden frühestens Ende April an die
Unternehmer übermittelt.
Kommunalsteuerpflichtige Betriebe brauchen nichts weiter zu tun. Aufgrund der übermittelten Daten werden Sie von
uns korrekt registriert.
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