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ORF Beitrag

11. Februar 2025

ORF-Beitrag ab 1.1.2024 - Unternehmen - Anmeldung bei der ORF-Beitragsservice

GmbH erforderlich?

Aktuell besteht eine gewisse Verunsicherung, ob sich Unternehmen, die im Vorjahr Kommunalsteuer entrichtet haben, für den ab 1.1.2024 gültige ORF-Beitrag „anmelden“ müssen.


Hierzu findet man auf der relevanten Seite der ORF-Beitragsservice GmbH folgenden Eintrag, der dies verneint:


Welche Betriebe sind beitragspflichtig?

Ab dem Jahr 2024 fällt der ORF Beitrag für jene Unternehmen an, die im Vorjahr Kommunalsteuer Kommunalsteuerpflichtig

waren. Laut Gesetz erhält die ORF- Beitrags-Service GmbH die für die Berechnung des ORF Beitrags notwendigen

Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Die Höhe der Zahlungsaufforderung ergibt sich aus

der gesetzlich festgelegten Staffelung der Kommunalsteuer pro Gemeinde und werden frühestens Ende April an die

Unternehmer übermittelt.

Kommunalsteuerpflichtige Betriebe brauchen nichts weiter zu tun. Aufgrund der übermittelten Daten werden Sie von

uns korrekt registriert.

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Was bringt die Erhöhung des Familienbonus Plus fürs Familienbudget? Für Kinder bis 18 Jahre: Bereits 2022 volle Erhöhung des Familienbonus Plus um 500 Euro auf bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Für Kinder ab 18 Jahren: Bereits 2022 volle Erhöhung des Familienbonus Plus um 150 Euro auf bis zu 650 Euro pro Kind und Jahr. Wenn Sie den Familienbonus Plus im Rahmen der Lohnverrechnung bei Ihrem Arbeitgeber beantragt haben, erfolgt eine automatische Berücksichtigung mit dem erhöhten monatlichen Betrag. Bei Beantragung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wird ab dem Veranlagungsjahr 2022 der erhöhte Betrag herangezogen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Lohnsteuer zur Berücksichtigung des Absetzbetrages vorhanden ist.
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